| Patienteninformationen
zur Gesundheitsreform
Gesundheitsreform Da in den letzten Jahren die
Gesundheitskosten und somit die Krankenkassenbeiträge in Deutschland
überproportional gestiegen sind, war der Gesetzgeber gefordert,
einem weiteren Ansteigen entgegen. Ein Bestandteil der Einschränkung
war, dass nach dem Verursacherprinzip dem Patienten ein Teil der
direkt verursachten Kosten auferlegt wurde.
Zuzahlung
Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben
von Ihrem Arzt ein Rezept für Physiotherapie erhalten. Hiervon müssen
Sie folgendes selbst tragen:
-10 EUR Rezeptgebühr pro Rezept
-zusätzlich 10% der Behandlungskosten
Ihr Rezept orientiert sich an den sogenannten
Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog, der die verschreibungsfähige
Menge vorgibt.
Eigenverantwortung
Die Menge an verschriebener therapeutischer
Behandlung kann aber nur eine Grundversorgung bis zur Erreichung
einer teilweisen Wiederherstellung darstellen. Für die weitere Genesung
wird die Eigenverantwortung des Patienten herangezogen. Der Heilmittelkatalog
wurde vom Bundesgesundheitsministerium eingeführt mit dem Zweck,
die Kosten bei der Heilmittelversorgung zu reduzieren. Hiernach
dürfen
- pro Rezept nur noch maximal 6 Verordnungen verschrieben werden
- bis zu einer bestimmten Gesamtverordnungsmenge
Gesamtverordnungsmenge
Diese Gesamtverordnungsmenge liegt bei einigen
Krankheiten unter den Verordnungsmöglichkeiten, die noch vor Einführung
des Heilmittelkataloges als medizinisch notwendig angesehen wurden.
Hierdurch wird allerdings ein erheblicher Anteil an Heilmittelkosten
eingespart, was die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. In
vielen Fällen kann durch diese Einschränkung keine vollständige
Genesung bei Therapieende erreicht werden.
Im Beispiel ist der Genesungsverlauf dargestellt,
wie er für eine Verletzung/Erkrankung typisch ist. Die maximale
Verordnungsmenge von 6 physiotherapeutischen Einheiten kann nur
eine teilweise Wiederherstellung bewirken. Optimal wäre es, wenn
die Behandlung um 2-4 weitere Einheiten ergänzt wird. Aufgrund der
der Gesundheitsreform liegt dies nun aber in der Eigenverantwortung
des Patienten.
Wir können Ihnen helfen!
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit,
die Behandlung auch ohne Rezept, nach Vorgabe Ihres Arztes weiter
fortzuführen, um einen optimalen Behandlungserfolg zu erreichen.
Zudem können wir Ihnen auch weiterhelfen, wenn Sie als Präventionsmaßnahme
etwas für Ihre Gesundheit tun wollen. Gerne berät Sie Ihr betreuender
Therapeut über die verschiedenen Möglichkeiten in unserer Praxis. |